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Hilfeseite zu cedit - rechtliche Fragen
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In unserem Beruf sind wir gewohnt, juristisch vorbildlich zu sein und können uns schwer vorstellen, dass wir mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Beim Veröffentlichen im Web ist aber besondere Sorgfalt erforderlich, weil die Gesetzgebung dazu neu und uns noch nicht selbstverständlich ist und weil die gesetzlichen Regelungen dem naiven Rechtsempfinden und der verbreiteten Praxis manchmal in absurder Weise widersprechen.
Die von uns selbst veröffentlichten Inhalte können gegen das Urheberrecht oder das Datenschutzrecht verstoßen. Aber auch Weblinks auf fremde Seiten können unerwartet Gesetzeskonflikte zur Folge haben, vom Jugendschutz bis zur Beihilfe zu schweren Vergehen.
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Copyright
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Wenn man nur eigene Texte, Bilder, Musik usw. auf Webseiten veröffentlicht, treten keine rechtlichen Schwierigkeiten mit dem Copyright auf. Trotzdem können einem leicht Fehler passieren. So wird man vielleicht einen Comic von der Homepage von Uli Stein schon im Unterricht verwendet haben. (Das ist erlaubt.) Aber hier auf einer öffentlich erreichbaren Webseite geht das nicht und kann unangenehm teuer werden, selbst wenn Sie das schon auf anderen Webseiten gesehen haben. |
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Datenschutzverletzungen
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Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, z. B. Namen, Adressen, Telefonnummern, Noten ist in der Regel nicht zulässig.
Für niedersächsische Schulen findet man zum Datenschutz rechtliche Grundlagen und Anleitungen auf dem auf dem Schulserver nibis.
Weitere ausführliche Ratschläge zu rechtlichen Fragen finden sich bei lehrer online. |
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Links zu diesen Themen
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Eine sehr gute Zusammenstellung für Medienrecht und Schule vom 25. 2. 2010 hat die Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen zusammengestellt. Besonders hilfreich sind dort die Anwendungsfälle ab Seite 13.
Ausführliche Ratschläge zu rechtlichen Fragen finden sich auch bei lehrer online. |
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Verweise auf rechtswidrige Seiten |
Natürlich wird niemand von uns bewusst auf solche Seiten verweisen. Aber Verweise bestehen über Jahre und geraten leicht in Vergessenheit. In dieser Zeit kann sich die Website, auf die verwiesen wird, natürlich ändern.
Sobald man Kenntnis von gesetzeswidrigen Inhalten auf den fremden Seiten erhält, muss man den Verweis entfernen.
Gesetzeswidrig können insbesondere jugendgefährdende Seiten, rechtsradikale Seiten oder Seiten sein, die zu kriminellen Handeln auffordern, auch Seiten mit Raubkopien.
Ausführliche Ratschläge zu rechtlichen Fragen finden sich bei lehrer online.
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Recht am eigenen Bild |
Fotos mit erkennbaren Personen im Vordergrund dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht werden. Bei minderjährigen Schüler(inne)n muss man die Einwilligung der Eltern haben.
Ausführliche Ratschläge zu rechtlichen Fragen finden sich bei lehrer online.
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